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Wissenswertes zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

4. Zahlt mein Arbeitgeber einen Anteil an der privaten Krankenversicherung?

Ja, der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der für die private Krankenversicherung anfallenden Kosten. Generell soll hierdurch vermieden werden, dass einer privat versicherten Person Nachteile gegenüber einer gesetzlich versicherten Person entstehen. Sind Sie privat versichert, so können Sie demnach davon ausgehen, dass Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht allein bewältigen müssen.


Arbeitgeberanteil an der privaten Krankenversicherung

5. Wie hoch ist der Anteil des Arbeitgebers zu meiner privaten Krankenversicherung?
Ihr Arbeitgeber zahlt in der Regel die Hälfte der anfallenden Krankenversicherungs-Beiträge. Allerdings ist hierbei ein Höchstsatz festgelegt, der sich nach der gesetzlichen Krankenversicherung richtet. Derzeit liegt der maximale Zuschuss Ihres Arbeitgebers bei 262,50 € für die Krankenversicherung. Weiterhin zahlt er höchstens 36,57 € für die private Pflegeversicherung. Maximal ergibt sich für den Arbeitgeber demnach ein Beitrag in Höhe von 299,07 €.
Leben Sie in Sachsen, so gestaltet sich die Gesamt-Situation allerdings etwas anders, denn hier sind die Höchstwerte deutlich niedriger angesetzt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in diesem Fall für die Krankenversicherung höchstens 252,04 €, sowie für die Pflegeversicherung 17,81 €. Insgesamt liegt der in Sachsen angesetzte Höchstsatz somit bei lediglich 269,85 €, 29,22 € unter dem im Rest von Deutschland geltenden Satz.
Liegt der Satz über der maximalen Zuzahlung des Arbeitgebers, so zahlen Sie als Arbeitnehmer den Ausgleich zur Krankenversicherung aus eigener Tasche.


Versicherung von Familienangehörigen in der privaten Krankenkasse

6. Kann ich davon ausgehen, dass meine Familienangehörigen kostenlos in der privaten Krankenversicherung mitversichert sind?
Nein. In diesem Punkt ist die PKV mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht zu vergleichen. Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung unter einfachen Voraussetzungen möglich ist, die Familienangehörigen kostenlos mitzuversichern, wird in der privaten Krankenversicherung für jeden Versicherten ein separater Beitrag erhoben, der in einer nicht unerheblichen Höhe liegen wird.
Kinder und Jugendliche können oftmals von einem recht geringen Beitrag in der PKV profitieren, der mit zunehmendem Alter jedoch deutlich ansteigen wird. Zur Pflegeversicherung fallen im Kinder- und Jugendalter allerdings noch keine Beiträge an. In diesem Fall sind die Kinder über ihre Eltern mitversichert.


Krankenversicherung FAQ Teil 3

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