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Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber noch hinsichtlich der Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung?

7. Ist mein Arbeitgeber auch verpflichtet, die Beiträge der mit mir versicherten Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung zu bezahlen?
Ja, sollten Ihre Angehörigen ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert sein, so ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe zu übernehmen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für die PKV richtet sich nach dem Satz, den der Arbeitgeber auch für eine gesetzliche Krankenversicherung für seinen Angestellten entrichten müsste. Derzeit liegt dieser Satz bei 262,50 € für die Krankenversicherung, sowie 36,57 € für die Pflegeversicherung, somit also bei 299,07 € gesamt. In Sachsen jedoch ist der zu entrichtende Beitrag erheblich geringer. Hier liegt der Zuschuss für die Krankenversicherung bei lediglich 252,04 € und der Beitrag der Pflegeversicherung bei 17,81 €. Hieraus ergibt sich ein in Sachsen durch den Arbeitgeber zu entrichtenden Anteil von 269,85 € für die PKV.


Die Beiträge der privaten Krankenversicherung

8. Muss ich in der privaten Krankenversicherung mit Erhöhungen der Beiträge rechnen?

Ja. Generell ist in der privaten Krankenversicherung auf jeden Fall mit einer Erhöhung der Beiträge zu rechnen. Schließlich steigen die Beiträge im Gesundheitswesen an. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung ist somit auch die PKV nicht davon verschont, ab und an ihre Beiträge zu erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass die Preissteigerungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung sehr ähneln.


Die private Krankenkasse im Alter

9. Werde ich im Alter noch in der Lage sein, meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu bezahlen?

Ja. In diesem Fall müssen Sie keine Angst haben. In den letzten Jahren hat die private Krankenversicherung aus ihren Fehlern gelernt und sich dahingehend neu organisiert. Aus einem bestimmten Teil Ihrer Beitragszahlungen werden so genannte feste Rücklagen von der Krankenversicherung gebildet. Diese werden ausschließlich zu dem Zwecke herangezogen, Rücklagen für das Alter zu bilden.
Hinzu kommt, dass es seit dem 01. Januar 2001 gesetzlich geregelt ist, so genannte Altersrückstellungen in Höhe von 10% für die private Krankenversicherung zu bilden, welche wiederum dafür sorgen sollen, zusätzliche Entlastungen für den Versicherungsnehmer der privaten Krankenkasse zu schaffen.
Demzufolge muss im Alter niemand Angst haben, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ins Unermessliche steigen und wesentlich höher sein könnten, als bislang. Die meisten Menschen müssen schließlich im Alter genau wirtschaften, weil sie keine allzu großen Rücklagen haben.


Krankenversicherung FAQ Teil 4

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