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Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenversicherung

12. Was bedeutet pflichtversichert und was bedeutet freiwillig versichert in der Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung unterteilt sich in die Pflichtversicherung und in die freiwillige Versicherung. Während Angestellte pflichtversichert sind, können beispielsweise Selbstständige selber entscheiden, ob sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern möchten oder doch lieber eine private Krankenversicherung wählen.
Während die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge nach der Höhe des Einkommens und hierbei ein Mindesteinkommen festlegt, welches Personen, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben in der Regel bei weitem nicht erreichen, errechnen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung aus anderen Faktoren. Für Viele ist demnach die private Krankenversicherung in diesem Fall die bessere Entscheidung.




Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung

13. Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, beträgt 50 Prozent des zu zahlenden Beitrages. Errechnet werden diese Anteile in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers. Zusammen mit den Anteilen des Arbeitgebers werden beide Teile direkt an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet.
Ist der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert, so muss der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages für den Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, allerdings nur höchstens so viel, wie für eine Pflichtversicherung anfallen würde.
Berechnet wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze sowie durch den durchschnittlichen Beitragssatz.




Die Höhe der Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse

14. Warum sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung unterschiedlich hoch?
Die unterschiedlich hohen Beiträge der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen kommen vor allem durch die unterschiedliche Struktur der Versicherung zu Stande. Die Krankenversicherung, in der sehr viele alte oder kranke Menschen und auch viele Menschen mit einem geringen Einkommen versichert sind, hat oftmals hohe Beiträge, während die Krankenversicherung, die sehr viele Mitglieder vorzuweisen hat, die sehr viel Einkommen haben, gesund und jung sind, einen geringeren Beitragssatz bieten kann. Durch die unterschiedliche Struktur der Versicherungen trat bei den Krankenkassen eine Verteilung der Krankheitsrisiken ein, die sehr ungleich war. Inzwischen nehmen die Krankenkassen untereinander Ausgleichszahlungen vor, die als „Risikostrukturausgleich“ benannt werden.


Krankenversicherung FAQ Teil 7

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