Die leistungen der KV
Und die Beitragsbemessungsgrenze
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
15. Welche Leistungen kann ich von der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränken sich zumeist auf die gesetzlich vorgesehene „grundlegende medizinisch notwendige Versorgung“. Um die Leistungen der gesetzlichen Versicherung für sich beanspruchen zu können, muss die medizinische Behandlung in Deutschland, in den Ländern der EU oder in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, vorgenommen werden.
Verschiedene Kosten werden hierbei nicht erstattet, zum Beispiel die Behandlung in anderen Ländern oder der Rücktransport.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung
16. Was muss ich unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verstehen?
Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Diese Einkommensgrenze, welche als Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezeichnet wird, wird jedes Jahr neu angepasst. Ausschlaggebend für die Anpassung ist die aktuelle Entwicklung von Lohn- und Gehalt.
Ist der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert, so muss der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages für den Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, allerdings nur höchstens so viel, wie für eine Pflichtversicherung anfallen würde.
Berechnet wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze sowie durch den durchschnittlichen Beitragssatz.
Krankenversicherung FAQ Teil 8