Was man über Krankenversicherungen wissen sollte
Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der privaten und gesetzlichen Krankenkasse
Arbeitnehmer und die private Krankenversicherung
1. Wann ist es mir als Angestellter möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln?
Angestellten ist es nur dann möglich, in die private Krankenversicherung zu gelangen, wenn fortlaufend ein hohes Einkommen nachgewiesen werden kann. Betrug das Brutto-Jahreseinkommen im Jahre 2003 über 45.900 €, so ist es Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse möglich, jederzeit in die private Versicherung zu wechseln. Überstieg Ihr Einkommen erst im Jahre 2004 diesen Satz, so ist es Ihnen immer nur möglich, zum 1. Januar des Folgejahres in die private Krankenversicherung zu wechseln. Generell müssen Sie drei Jahre lang ein bestimmtes Brutto-Einkommen (gesetzlich festgelegt) erreichen, um in die private Versicherung wechseln zu können. Die Voraussetzungen sind somit sehr hoch angesetzt, weshalb es nur wenigen Angestellten möglich ist, in den Genuss einer Privatversicherung zu gelangen.
Studenten und die private Krankenversicherung
2. Kann ich in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ich Student bin?
Ja, generell haben Sie innerhalb von drei Monaten ab Beginn des Studiums die Chance, sich zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen vor allem für Studenten, die noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben, sehr oft deutlich günstiger als die besonderen Tarife für Studenten bei der privaten Krankenversicherung. Anders sieht dies jedoch aus, wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet oder das 15. Fachsemester erreicht haben. In diesem Falle ist es oftmals die private Krankenversicherung, die die besseren Konditionen bietet. Ab diesem Alter kann es sich somit wirklich lohnen, über einen Wechsel in die private Versicherung nachzudenken.
Zurück in die gesetzliche Krankenkasse
3. Ist es möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln?
In der Regel ist es nicht möglich, in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln. Dennoch gibt es Ausnahmen, die es im Einzelfall doch ermöglichen. Angestellten ist es dann möglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, sofern das Einkommen wieder weniger als die Brutto-Einkommensgrenze vorsieht, beträgt. Oft ist dies dann der Fall, wenn der Angestellte bislang einer Vollzeitbeschäftigung nachging, von nun an aber nur noch in Teilzeit angestellt ist.
Bei Selbstständigen sieht das Ganze schon etwas anders aus, denn Sie können lediglich innerhalb der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Nimmt der Selbstständige wieder eine Tätigkeit als Angestellter auf, so ist es gesetzlich vorgeschrieben, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Studenten können sofort wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie exmatrikuliert sind.
Krankenversicherung FAQ Teil 2
Krankenversicherung FAQ Teil 3
Krankenversicherung FAQ Teil 4
Krankenversicherung FAQ Teil 5
Krankenversicherung FAQ Teil 6
Krankenversicherung FAQ Teil 7
Krankenversicherung FAQ Teil 8
Krankenversicherung FAQ Teil 9
Krankenversicherung FAQ Teil 10